1998 wurde der Telekommunikationsmarkt der Schweiz vollständig liberalisiert. Das Fernmeldegesetz bildet die gesetzliche Grundlage zur Regulierung des Schweizer Marktes; es orientiert sich stark am EU-Rechtsrahmen.
Die Anstellungs- und Lohnpolitik dieser konzessionierten Anbieter hat massgebenden Einfluss auf die Arbeitsbedingungen im liberalisierten Telekombereich. Daher ist die Gewerkschaft Kommunikation auf allen Ebenen aktiv und bezweckt, zum Schutz der Arbeitnehmenden einen Branchen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen.
Zu den grössten Anbietern auf dem Markt gehören die Mobilfunk- und Festnetzfunkanbieter:
- Orange Communications SA, Tochterfirma von France Télécom, Markteintritt 1999
- Sunrise/TDC Switzerland; Tochterfirma von Tele Danmark, Martkteintritt 2001
- Tele 2, Tochter der schwedischen Telecomfirma Tele2 AB.
Die Kabelnetzbetreiber und Netzbauer.
- Cablecom; 1996 aus dem Zusammenschluss von selbständigen Kabelnetzgesellschaften (u.a. auch der Rediffusion) entstanden.
- Télégenève SA mit der die Gewerkschaft Kommunikation einen Gesamtarbeitsvertrag erarbeitet hat, der am 1. Januar 2007 in Kraft tritt.
- Colt AG
Telekom und ICT:
- T-Systems Schweiz AG, Filiale der deutschen Telekom.
- SOLPA AG, Tochter der B.Com Holding AG St. Gallen und ist aus der Firma T-Systems Multilink hervorgegegangen
Die Rolle der Gewerkschaft Kommunikation
Seit der Öffnung des Telekommunikationsmarktes im Jahr 1998 ist die Gewerkschaft bei den wichtigsten Anbietern präsent und setzt sich für eine solide Sozialpartnerschaft ein. Sie strebt den Abschluss eines Branchen-Gesamtarbeitsvertrages mit allen Anbietern an.
Seit Ende 2005 hat sich der sozialpolitische Dialog verstärkt. Orange und die Gewerkschaft Kommunikation haben über Massnahmen diskutiert, um Entlassungen im Rahmen der für 2006 angekündigten Restrukturierungen zu vermeiden. (Medienmitteilung)
Mit Cablecom (Medienmitteilung) und Sunrise (Medienmitteilung) konnten gute Sozialpläne vereinbart werden, die ermöglichen, Entlassungen zu vermeiden, indem den betroffenen Personen neue berufliche Perspektiven angeboten werden.
Die Gewerkschaft Kommunikation konnte vor Bundesgericht erreichen, dass die Zulagen für regelmässige Nacht- oder Wochenendarbeit auch während der Ferien entrichtet werden; sie hat damit für das Personal der ganzen Branche einen wichtigen Durchbruch erzielt. (Medienmitteilung)
Unsere Mitglieder bei den weiteren Anbietern:
Obwohl die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden bei Orange Communications SA, bei Sunrise/ TDC und anderen privaten Anbietern im Bereich Lohn, Arbeitszeit, Ferien u. a. als gut bezeichnet werden können, hat die Gewerkschaft Kommunikation einen ansprechend hohen Organisationsgrad erreicht.
Die Betreuung der Mitglieder ist uns ein grosses Anliegen und regelmässig unterstützen und beraten wir sie in arbeitsrechtlichen Belangen oder vertreten deren Interessen vor dem Arbeitsgericht.